Mieterwechsel begleiten – ohne Vermittlungsprovision für verwaltete Wohnungen.

Unterstützung bei Neuvermietung und Mieterwechsel in Wuppertal, Solingen, Remscheid und dem Bergischen Land.

Für Wohnungen in unserer Mietverwaltung bieten wir keine entgeltliche Mietervermittlung an. Die Mietersuche übernehmen Sie selbst oder ein unabhängiger Makler. Den organisatorischen Mieterwechsel begleiten wir im Rahmen der Verwaltung.

  • Keine Vermittlungsprovision bei verwalteten Einheiten
  • Mieterwechsel (Abnahme, Protokoll, Zähler) in der Verwaltung
  • Koordination externer Makler auf Wunsch

Situation unverbindlich klären

Mietervermittlung ist keine bezahlte Leistung der Verwaltung

Für Wohnungen, die wir bereits verwalten, bieten wir keine entgeltliche Mietervermittlung an.

  • Eigentümer oder externer Makler Die Mietersuche und Vermittlung übernehmen Sie selbst oder ein rechtlich und wirtschaftlich unabhängiger Immobilienmakler.
  • Koordination auf Wunsch Auf Ihre Weisung können wir einen unabhängigen externen Makler organisatorisch einbinden und ihn – soweit bevollmächtigt – in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung beauftragen.
  • Objektinformationen Wir stellen Ihnen oder dem beauftragten Makler die vorhandenen Objekt- und Verwaltungsinformationen im üblichen Umfang zur Verfügung.
  • Übernahme in die Verwaltung Nach Abschluss des neuen Mietvertrags übernehmen wir das Mietverhältnis in die laufende Verwaltung und richten die Stammdaten ein.

Was wir beim Mieterwechsel übernehmen

Organisatorische Begleitung des Wechsels – ohne Vermittlungsprovision.

Abnahme & Übergabe

Begleitung der Wohnungsabnahme bzw. -übergabe beim Aus- und Einzug.

Protokoll

Dokumentiertes Übergabe- bzw. Abnahmeprotokoll.

Zählerstände

Aufnahme der relevanten Zählerstände zum Wechseltermin.

Mängeldokumentation

Dokumentation erkennbarer Schäden oder Mängel.

Kaution

Vorbereitung der weiteren Kautionsbearbeitung.

Stammdaten

Übernahme des neuen Mietverhältnisses in die laufende Verwaltung.

Nicht enthalten: Nachweis oder Vermittlung eines neuen Mieters gegen Provision für bereits verwaltete Einheiten.

So läuft eine Neuvermietung bei verwalteten Wohnungen

  1. 01

    Auszug begleiten

    Abnahme, Protokoll und Zählerstände im Rahmen der Mietverwaltung.

  2. 02

    Mietersuche

    Sie suchen selbst oder beauftragen einen unabhängigen Makler. Wir stellen Objektinformationen bereit und können den Makler auf Wunsch koordinieren.

  3. 03

    Mietvertrag

    Abschluss durch Sie bzw. den von Ihnen beauftragten Makler.

  4. 04

    Einzug & Verwaltung

    Übergabe begleiten und das neue Mietverhältnis in die laufende Verwaltung übernehmen.

Gesonderter Maklervertrag für nicht verwaltete Objekte

Diese Leistung ist kein Bestandteil der Mietverwaltung und gilt nicht für Wohnungen, die wir bereits verwalten.

Zahlbar erst nach erfolgreicher Vermietung. Kommt kein Mietvertrag zustande, entsteht kein Maklerhonorar.

Alle Angaben netto. Angaben zur Umsatzsteuer folgen.

Beispiel (ohne Verwaltung)

Bei 800 € Kaltmiete und gesondertem Maklervertrag ohne Verwaltungsvertrag: 2,0 × 800 € = 1.600 € Honorar

Vermieten lassen und anschließend verwalten?

Wenn Sie eine noch nicht von uns verwaltete Immobilie vermieten möchten und danach die laufende Mietverwaltung wünschen, sprechen Sie uns an. Mietervermittlung gegen Provision für bereits verwaltete Einheiten bieten wir nicht an.

  • Mieterwechsel-Organisation in der laufenden Verwaltung enthalten
  • Keine Vermittlungsprovision für verwaltete Wohnungen
  • Optional Maklervertrag nur für nicht verwaltete Objekte
  • Ein Ansprechpartner für die laufende Verwaltung

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Häufige Fragen zu Neuvermietung und Mieterwechsel

Vermitteln Sie neue Mieter für Wohnungen, die Sie bereits verwalten?

Nein. Für bereits verwaltete Wohnungen bieten wir keine entgeltliche Mietervermittlung an. Die Mietersuche übernehmen Sie selbst oder ein unabhängiger externer Makler.

Was ist beim Mieterwechsel in der Mietverwaltung enthalten?

Im Rahmen der laufenden Mietverwaltung begleiten wir den Mieterwechsel organisatorisch: Abnahme bzw. Übergabe, Protokoll, Aufnahme der Zählerstände, Dokumentation erkennbarer Mängel, Vorbereitung der Kautionsbearbeitung und Übernahme eines neu abgeschlossenen Mietverhältnisses in die Verwaltung.

Können Sie einen externen Makler einbinden?

Ja. Auf Ihre Weisung können wir die Einschaltung eines unabhängigen externen Maklers organisatorisch koordinieren und vorhandene Objekt- und Verwaltungsinformationen bereitstellen. Die Kosten des externen Maklers tragen Sie.

Gibt es einen Maklervertrag für Objekte ohne Verwaltung?

Ja. Für Immobilien, die nicht durch uns verwaltet werden, kann ein gesonderter Maklervertrag geschlossen werden. Das Honorar beträgt 2,0 Kaltmieten und ist erst nach erfolgreicher Vermietung fällig. Das ist kein Bestandteil der Mietverwaltung.

Wer entscheidet über den neuen Mieter?

Die Entscheidung über den neuen Mieter treffen Sie als Eigentümer bzw. der von Ihnen beauftragte externe Makler im Rahmen Ihres Auftrags.

Mieterwechsel oder Neuvermietung geplant?

Schildern Sie kurz Ihre Situation. Wir klären, was in der Verwaltung enthalten ist und was über Eigentümer oder externen Makler läuft.