Der Grundpreis
Abgerechnet wird üblicherweise pro Wohneinheit und Monat, gestaffelt nach Anzahl der Wohnungen — je größer das Objekt, desto niedriger der Satz je Wohneinheit. Separat vermietete Garagen und Stellplätze werden mit 5 € netto je Stück und Monat berechnet und zählen nicht zur Wohnungsstaffel. Sind sie Bestandteil desselben Mietvertrags wie die Wohnung, fällt keine zusätzliche Vergütung an. Für eine einzelne Eigentumswohnung liegt der Satz höher als für ein Mehrfamilienhaus, weil der Aufwand pro Wohnung nicht linear sinkt.
Zum Vergleich meine eigenen Sätze, netto:
- 1 Wohneinheit: 40 € je Wohneinheit und Monat
- 2 bis 6 Wohneinheiten: 30 € je Wohneinheit und Monat
- 7 bis 10 Wohneinheiten: 28 € je Wohneinheit und Monat
- ab 11 Wohneinheiten: 26 € je Wohneinheit und Monat
- Garagen / Stellplätze mit eigenständigem Mietvertrag: 5 € je Stück und Monat zusätzlich
Die Positionen, nach denen Sie fragen sollten
Der Grundpreis sagt wenig, solange Sie diese fünf Punkte nicht geklärt haben:
Einrichtungsgebühr. Einmalig bei Übernahme. Fragen Sie, ob sie pro Objekt oder pro Einheit anfällt — der Unterschied kann erheblich sein. Bei mir: 169 € pro Objekt, unabhängig von der Einheitenzahl.
Mieterwechsel. Bei verwalteten Wohnungen keine Vermittlungsprovision. Die Mietersuche übernimmt der Eigentümer oder ein unabhängiger Makler. Mieterwechsel-Leistungen (Abnahme, Protokoll) gehören zur Verwaltung. Optional gesonderter Maklervertrag nur für nicht verwaltete Objekte: 2,0 Kaltmieten, fällig erst nach erfolgreicher Vermietung.
Mahnwesen. Sind Mahnungen im Festpreis enthalten oder werden sie einzeln berechnet? Bei mir: die ersten beiden Mahnungen sind enthalten.
Handwerkerprovisionen. Erhält die Verwaltung Vergütungen von beauftragten Betrieben? Das ist branchenüblich nicht immer ausgeschlossen und für Sie schwer nachprüfbar. Bei mir: vertraglich ausgeschlossen.
Preisanpassung. Steigt das Honorar automatisch, und woran ist es gekoppelt? Bei mir: jährlich nach Verbraucherpreisindex oder 3 %, je nachdem was höher ist.
Was ein Wechsel kostet
Der Wechsel selbst sollte Sie nichts kosten. Kündigung der Altverwaltung, Anforderung der Unterlagen, Prüfung der Übergabe und Information der Mieter übernehme ich kostenfrei. Fragen Sie bei jedem Angebot ausdrücklich nach, ob für die Übernahme gesondert abgerechnet wird.
Rechnen Sie in Jahresbeträgen
Ein Unterschied von zwei Euro je Einheit klingt klein. Bei zwölf Einheiten sind das 288 € im Jahr — und damit weniger, als eine einzige ungeprüfte Handwerkerrechnung kosten kann. Der Grundpreis ist selten die relevante Größe. Relevanter ist, ob jemand die Rechnungen prüft, die über Ihr Objekt laufen.
Die eine Frage, die alles verrät
Fragen Sie: „Kann ich Ihren Vertragsentwurf vorab sehen?“ Wer das ablehnt oder vertröstet, hat Positionen im Vertrag, die er vorher nicht diskutieren möchte.
Alle meine Konditionen stehen offen auf dieser Website. Was Ihre Verwaltung konkret kosten würde, rechnen Sie in 60 Sekunden aus.